Änderungsantrag zur Neufassung der Bewohnerparkgebührensatzung

Bild von GLady auf Pixabay

Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum in der Innenstadt belegen dort Flächen, die in besonderem Maße bedeutsam sind für Funktionstüchtigkeit und Aufenthaltsqualität unseres Stadtzentrums. Die Nutzung als Parkplatz konkurriert mit anderen öffentlichen Ansprüchen an ebendiese begrenzt vorhandenen Flächen, weswegen es hier einer gezielten Steuerung bedarf.

In der Neufassung der Bewohnerparkgebührensatzung soll der Anwohnerparkausweis einheitlich 90€ pro Jahr betragen.

Wir wollen erreichen, dass die Gebühren gestaffelt sind:

  1. Fahrzeuge bis zur aktuellen Bemessungsgröße der FGSV (Länge 4,70m, Breite 1,75m): 90€
  2. Fahrzeuge größer als die aktuelle Bemessungsgröße der FGSV: 135€ (plus 50%)
  3. Anwohner mit Berechtigung (Inhaber*innen von Schwerbehindertenausweisen/Empfänger*innen von Transferleistungen): 45€ (minus 50%)
  4. Elektroleichtfahrzeuge und Lastenräder: 0€
  5. Wohnmobile nur in Ausnahmefällen und bis 5,60m Länge und 2,10m Breite und wenn kein anderes Auto zur Verfügung steht.

Dabei berücksichtigen die Beschlusspunkte 2 und 5 den höheren Flächenanspruch der genannten Fahrzeuge gegenüber der Größe des Bemessungsfahrzeugs laut FGSV1,. Beschlusspunkt 4 privilegiert Fahrzeuge, die einen geringerem Flächenanspruch verbinden mit einer Antriebsart, die sehr viel verträglicher ist für das Innenstadtklima.

Der Antrag wird im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität am 07.02.2023 abgestimmt.

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