GRÜNE im Rat fordern Zurücknahme der Kürzungen für Schwangere

Nach der Berichterstattung in den Ruhrnachrichten haben die GRÜNEN im Rat den Sachverhalt der Kürzungen der Kreisverwaltung bei einmaligen Hilfen gem. ALG II für schwangere Frauen aufgegriffen und einen Antrag in den Generationenausschuss als dem zuständigen Fachausschuss eingebracht.

Der Schwerter Rat hat in dieser Sache keine eigene Zuständigkeit. Deshalb kein Antrag an die Verwaltung sondern eine Resulotion an die Kreisverwaltung, mit der gegen die Kürzungen für einmalige Hilfen im ALG II für schwangere Frauen protestiert wird. Der Generationenausschuss wird am 19.4.2018 darüber beraten.

Ziel der Antrags und der Resolution ist, dass die Kreisverwaltung die u.E. unangemessene Kürzung der Hilfen um 20% überprüft und zurück nimmt.

Resolution

Erst jetzt ist durch die Presseberichterstattung in den Ruhrnachrichten vom 17.3.2018 und anschließende Leserbriefe bekannt geworden, dass der Kreis die einmaligen Hilfen für Schwangere, die sich insbesondere auf Schwangerschaftsbekleidung beziehen, 2016 um 20% gekürzt hat.

Als Grund werden neue Erhebungen von Seiten des Kreis angegeben, die ergeben haben, dass über das Internet „zum Beispiel Schwangerschaftsjacken sehr günstig zu haben seien“. So wird der Leiter des Bereichs Arbeit und Soziales der Kreisverwaltung in der RN vom 17.3.2018 zitiert.

Es ist lebensfremd davon auszugehen, dass alle schwangeren arbeitslosen Frauen und Harzt IV-Empfängerinnen einen Zugang zum Internet haben und womöglich im Besitz von Kreditkarten sind, die oftmals bei Käufen in Internetshops voraus gesetzt werden.

Auch der Hinweis auf Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser ist nicht immer zielführend, da dort Schwangerschaftskleidung und z.B. Kinderwagen nicht immer und nicht immer in den passenden Größen verfügbar sind.

Der Generationenausschuss fordert die Kreisverwaltung auf, den Sachverhalt erneut zu prüfen und davon abzusehen, bei der Erhebung von Bemessungswerten von Preisen in Internetshops auszugehen und die einmaligen Hilfen im ALG II für schwangere Frauen wieder anzuheben.

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