Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Schwerte – Änderung in der Geschäftsordnung

Eingereicht am
9.11.20
Im Rat am
30.11.20
Ergebnis
Abgelehnt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion DIE GRÜNEN bittet Sie, folgenden Antrag als Tischvorlage auf die Tagesordnung zu TOP 10 „Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Schwerte“ der heutigen Ratssitzung zu setzen, darüber zu beraten und abzustimmen:

Antrag

Der Entwurf der Geschäftsordnung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

  1. §1 Abs. 2 Satz 2: „Hierzu stellt der Bürgermeister denRatsmitgliedern ein mobiles Endgerät mit einer geeigneten,plattformunabhängigen Applikation zur Verfügung.
  2. §1 Abs. 3: „Die Stadt Schwerte stellt ein WLAN-Netz in denFraktions- und Sitzungsräumen des Rathauses zur Verfügung. Sollten Sitzungen des Rates oder der Ausschüsse an anderen Orten stattfinden, ist auch dort für die Dauer der Sitzung ein WLAN-Netz zur Verfügung zu stellen.“
  3. § 4 Abs. 1 Satz 2: „Die Vorschläge müssen in Textform und sollten mittels E-Mail an die E- Mail-Adresse des Bürgermeisters unter Berücksichtigung der o.g. Frist erfolgen.“
  4. § 7 Abs. 2 Satz 4 neu: „ In den nichtöffentlichen Vorlagen ist ausführlich zum Grund der Nichtöffentlichkeit Stellung zu nehmen.“
  5. § 7 Abs. 2 Satz 5 neu: „Der Bürgermeister nennt die Gründe der Nichtöffentlichkeit kurz in der öffentlichen Sitzung und nennt das Thema, solange die nichtöffentlichen Belange gewahrt bleiben.“
  6. § 7 Abs. 5 Satz 2: „Einzelne Beteiligte der Ratssitzung sind auf ausdrückliches Verlangen unkenntlich zu machen.“
  7. § 8 Abs. 2: „unparteiisch“ wird wieder eingefügt
  8. § 15 Satz 3 neu: „Zur Annahme der Anträge ist die Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen notwendig.“
  9. § 18 Abs. 2: „Jedes Ratsmitglied ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der betreffenden Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister in Angelegenheiten der Stadt zurichten. Der*die Fragesteller*in darf bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der*die Fragesteller*in auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.“
  10. § 18 Abs. 3 d): „sie offensichtlich missbräuchlich sind, insbesondere, wenn die Sitzung verzögert werden soll“
  11. § 23 Abs. 1 a): „nach wiederholtem Ordnungsruf und nach Androhung des Sitzungsausschlusses seitens des Vorsitzenden sein*ihr störendes Verhalten fortsetzt oder“
  12. § 26 Abs. 2 wird eingeschoben: “Außerhalb der Ratssitzungen obliegt die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die vom Rat gefassten Beschlüsse dem Bürgermeister.“
  13. § 26 Abs. 3 wird der alte Abs. 2

Begründung

Zu 1.: Es soll keine Festlegung auf einzelne Anbieter oder Betriebssysteme geben, was im Rahmen einer Geschäftsordnung ohnehin äußerst unüblich ist. Dies ist aus haushälterischen und praktischen Gesichtspunkten geboten. Weiterhin bestehen ausschreibungsrechtliche Bedenken bei dem Vorschlag der Verwaltung.
Zu 2.: Auch in anderen Räumen, in welche die Verwaltung zu Sitzungen einlädt, ist es zwingend erforderlich, sowohl im Hinblick auf die Papierlose Ratsarbeit als auch, um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen, dass WLAN seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird. Zu 3.: Es sollte weiterhin die Möglichkeit bestehen, Vorschläge auch analog einzureichen, nicht zuletzt als Notfalloption. Der digitale Weg soll die Regel bleiben.
Zu 4.: Es soll den Mitgliedern des Rates die Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig mit den Gründen der Nichtöffentlichkeit auseinandersetzen zu können. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Grundsätze der Öffentlichkeit von Entscheidungen und der Transparenz wichtig.
Zu 5.: Es soll der Öffentlichkeit vermittelt werden was und warum etwas in der Nichtöffentlichkeit verhandelt wird. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz und notwendig, um zu vermitteln, dass manche Themen aus guten Gründen nichtöffentlich behandelt werden.
Zu 6.: Einzelnen Ratsmitgliedern sollte nicht die Macht eingeräumt, werden die Presse auszuschließen. Um die Allgemeinen Persönlichkeitsrechte zu wahren, sollen sie aber auf Wunsch unkenntlich gemacht werden. Dies soll nicht nur den Ratsmitgliedern oder dem Bürgermeister zustehen, sondern allen anderen Beteiligten (Verwaltungsmitarbeiterinnen etc.).
Zu 7.: Ein Bürgermeister, welcher für sich in Anspruch nimmt für ALLE SCHWERTER*INNEN da zu sein darf nicht parteiisch sein. Ein Versammlungsleiter hat neutral zu sein. Er hat alle Parteien gleich zu behandeln und nicht eine Partei zu bevorzugen. Gerade bei den Kompetenzen, die dem Leiter zur Verfügung stehen ist eine neutrale Haltung immanent wichtig, damit die Handlungen Akzeptanz finden.
Zu 8.: Damit das wichtigste Mittel in der Demokratie, die Rede, eingeschränkt wird, sollten sich mindestens 2/3 der Ratsmitglieder einig sein.
Zu 9.: Eine Begrenzung auf drei Anfragen pro Ratsmitglied schränkt das Fragerecht in ungebührlicher Weise ein. Dies sind wichtige Instrumentarien, um Sachstände zu erfragen und Anfragen aus der Bürgerschaft einzubringen. Demokratie kostet manchmal Zeit, die sollte sie uns allerdings wert sein. Die Zusatzfragen sind wichtig, um Unschärfen auszugleichen.
Zu 10.: Damit soll ein Missbrauch der Anfragen verhindert werden.
Zu 11.: Stringenz im Gendern.
Zu 12.: Warum der Bürgermeister nicht die Öffentlichkeit unterrichten, soll ist nicht ersichtlich.
Zu 13.: Damit wird die richtige Reihenfolge wie in dem alten Paragrafen hergestellt.

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