Offiziell: Das Wildnisentwicklungsgebiet in Schwerte

Ein Teil des Schwerter Stadtwaldes wird künftig Wildnisentwicklungsgebiet, und somit über viele Jahre wieder ein Urwald.

 

Ein Teil des Schwerter Stadtwaldes wird künftig Wildnisentwicklungsgebiet, und somit über viele Jahre wieder ein Urwald.

Endlich ist es soweit: Ein Teil des Schwerter Stadtwaldes wird „Wildnisentwicklungsgebiet“.  Und mit der unten aufgeführten Bekanntmachung wird es nun offiziell.

Vor etwas mehr als einem Jahr hat der Rat der Stadt Schwerte ein ökologisches Waldkonzept für den Schwerter Stadtwald beschlossen. In Zukunft sollen dort Erholung, Klima- und Artenschutz an erster Stelle stehen. Das „Wildnisentwicklungsgebiet“ mit einer Fläche von etwa 16 Hektar hat dann im Schwerter Wald eine besondere Bedeutung. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten wird hier also ein Urwald entstehen.  Das Gebiet liegt südliches Mutter-Möller-Wegs, ungefähr 500 Meter waldeinwärts.

Wir Grünen haben uns für dieses Gebiet besonders eingesetzt. Jetzt wollen wir dazu beitragen, dass es für viele Menschen zur Freude wird.

Bereits im September waren wir dort, um das Gebiet während eines fachkundig geführten Spaziergangs vorzustellen. Den Bericht dazu könnt ihr hier lesen; ein weiterer Bericht dazu findet sich hier.

Und so lautetet die offizielle Bekanntmachung:

Bekanntmachung des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
III-3 031.07.00.21

Vom 28. November 2019

Nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193, ber. S. 214) geändert worden ist, werden hiermit die Wildnisentwicklungsgebiete „Stadtwald Schwerte“ sowie „Kranenmeer“ bekanntgegeben.

Mit dieser Veröffentlichung sind diese Wildnisentwicklungsgebiete als Naturschutzgebiete im Sinn des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, nach Maßgabe des § 40 Absatz 1 Satz 6 des Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Die mit dieser Unterschutzstellung verbundenen Verbote ergeben sich aus § 40 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes.

Die Abgrenzungen der beiden Wildnisentwicklungsgebiete sind in den Übersichtskarten in den Anlagen dargestellt. Eine Karte aller Wildniswälder in Nordrhein-Westfalen kann auch im Internet unter der Adresse http://wildnis.naturschutzinformationen.nrw.de eingesehen werden.

– MBl. NRW. 2019 S. 755

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2 Kommentare

  1. Das finde ich spannend und schicke bei der Gelegenheit grüne Grüße aus Görlitz nach Schwerte. Joachim Schulze, ehemals Rohrmeistereiverein

    1. Hallo Herr Schulze, Danke für die Grüße. Auch wir freuen uns sehr! Das erste Wildnisentwicklungsgebiet in einem kommunalen Wald wird jetzt Wirklichkeit. Damit sind alle Schwerter Bürgerinnen und Bürger Mitgesellschafter an diesem Kleinod, das dort entstehen wird. Herzliche Grüße zurück nach Görlitz von den Grünen in Schwerte