Ratsmehrheit gegen Axourgos? Nein, der Bürgermeister macht Politik gegen Teile des Rates!

Der Titel in den RN vom 28.9.2018 „Ratsmehrheit gegen Axourgos“ leitet fehl. Er suggeriert, der Rat habe einem Bürgermeister automatisch zu folgen. Andrea Hosang, Sprecherin der Grünen Fraktion, erinnert in diesem Zusammenhang daran, „dass nicht nur der Bürgermeister von den SchwerterInnen gewählt worden ist. Auch alle Ratsmitglieder sind bei der letzten Kommunalwahl 2014 direkt oder als Liste gewählt und sind damit aufgefordert, den Wählerauftrag zu artikulieren. So sind wir Grünen unseren WählerInnen verpflichtet, Grüne Positionen und Ideen in Schwerte umzusetzen.“ Genau das tun wir – ohne Koalition, aber mit der Suche nach Mehrheiten und Bündnispartnern in der jeweiligen Sache. Und das geht mal mit der SPD wie in Sachen Gesamtschule und mal mit anderen Mehrheiten.

Herr Axourgos handelt derzeit noch eher anders: ein Gespräch mit der Grünen Fraktion hat er nach seiner Wahl bisher nicht gesucht. Mit den anderen sehr wohl.

Immer wieder werden nicht nur wir, sondern der Rat in seiner Gesamtheit von Vorlagen überrascht, die im Vorfeld nie besprochen worden sind und die teilweise erheblich vom bisherigen Diskussionsstand abweichen (siehe Ruhrauen). 

Oder es werden mit öffentlicher Präsentation Fakten wie aktuell beim KUWEBE und der Zusammenlegung von Musik- und Volkshochschule geschaffen, obwohl diese Entscheidung allein dem Verwaltungsrat obliegt, dem der Bürgermeister gar nicht angehört. 

Derartigen Verfahrensweisen müssen wir widersprechen und einfordern, dass sich der Bürgermeister genau wie auch alle Ratsmitglieder an Regeln und Satzungen hält. 

Trotz seiner erst kurzen Amtszeit ließe sich diese Liste leider fortführen. 

Demgemäß macht der Bürgermeister nach unserer Wahrnehmung Politik gegen den Rat und nicht umgekehrt. 

„Wir sind“, betont Reinhard Streibel für die Grünen „jederzeit gesprächsbereit und offen für gute Kompromisse im Sinne Schwertes und der Bürgerinnen und Bürger.“ 

„Ich verstehe eine der Aufgaben des Rats auch darin, die Verwaltung zu kontrollieren“, so Bruno Heinz-Fischer. Das schließt die Kontrolle des Bürgermeisterhandelns mit ein, sofern dieses nicht durch einschlägige Vorgaben (Gesetze, Satzungen etc.) oder durch politische Beschlüsse des Rates gedeckt ist.

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