Planfeststellungsverfahren A45: Einwendungen möglich!

Das Planfeststellungsverfahren kündigt den 6-streifigen Ausbau der A 45 vom Autobahnkreuz Hagen bis zum AK Westhofen, in Fahrtrichtung Dortmund von 2 auf 3 Fahrstreifen an. Das ist eine weitere Maßnahme, zusätzlich zum 50 Jahre alten Plan, des Um- und Ausbaues des Westhofener Kreuzes. Dort sollen in den nächsten 6 Jahren 17 (!) Brücken (u.a. die Ruhrtalbrücke) um oder neu gebaut werden. Es sind bereits 17.000 qm Wald,  alleine in den Kleeblättern am Kreuz, gerodet. Bald werden die Schallschutzwände auf 8 (!) Meter in Westhofen erhöht. Dazu ist der Bau einer halbdirekten Verbindungsrampe (!!) über die gesamte Trasse auf die A45 geplant. 

Die Planunterlagen zum 6 streifigen Ausbau von Hagen nach Westhofen lagen bis 06.07.2021 in den Städten Schwerte, Hagen und Dortmund zur allgemeinen Ansicht aus. Bei Bedarf können sie bei uns eingesehen werden.

Alle können bis einschließlich 06.08.2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Städten Schwerte/Hagen/Dortmund Einwendungen erheben.
In Zeiten des Klimawandels und 45 Millionen Verbrennungsmotoren auf Deutschlands Straßen, die wertvollen Lebensraum für Mensch und Tier durch Autobahnen, Straßen und Parkplätze zerstören, wird es Zeit, dass die Lebensqualität, nicht nur in Westhofen, durch eine neue Verkehrsplanung verändert wird.   

Schreiben Sie uns: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN OV Schwerte, Haselackstraße 5, 58239 Schwerte.
buero@gruene-schwerte.de

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3 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihren Flyer, der uns als Postwurfsendung erreicht hat.
    Wir haben uns mit dem durch das Ausbauvorhaben erzeugten Verkehrslärm befasst und sind zu folgender Ansicht gelangt:

    Laut Unterlage 17.1 (Immissionstechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm
    – Erläuterungsbericht) wurde bei den Verkehrslärmimmissionen eine Summenpegelbildung nicht berücksichtigt.

    Faktisch wird es jedoch nach Realisierung des Ausbauvorhabens gemäß vorliegender Planung zu einer Überlagerung des vorhandenen Lärmeinflusses aus der A1 und der A45 mit den zusätzlichen Lärmeinflüssen aus dem Ausbau der A45 und der Tangente zwischen der A1 und der A45 kommen.

    Es handelt sich dabei um gleichartige Geräuschcharakteristiken verschiedener gemeinsam einwirkender Anlagen, und zwar den Belastungen aus den vorhandenen Autobahnen und den Einflüssen aus dem Ausbauvorhaben, die zudem zeitlich parallel einwirken.
    Daraus ergibt sich das Erfordernis, eine Summenpegelbildung zu berücksichtigen.

    Von besonderem Belang ist die realitätsbezogene Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen mit Summenpegelbildung, da die Umgebungslärm-Karte des MUNLV NRW für die betroffenen Siedlungsteile in Westhofen bereits Schallpegelwerte von mindestens
    24h – Pegel: > 60 bis 55 bis <= 60 dB
    ausweist. Somit ist zu prüfen, ob durch die Überlagerung der bestehenden mit den neuen Lärmeinflüssen die Schwellenwerte 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts erreicht oder überschritten werden, da dies einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen würde.

    Insofern ist es erforderlich, in der Verkehrslärmberechnung die Summenpegelbildung bei der Ermittlung und Bewertung der Verkehrslärmimmissionen zu berücksichtigen und die daraus resultierenden Maßnahmen zu ermitteln.

    Wir haben eine sinngemäße Einwendung bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht und würden uns freuen, wenn Sie diese Argumentation in die Ihnen zugänglichen Gremien einbringen würden.

    Freundliche Grüße
    Heike Bräuker und Peter Klein

    1. Hallo,

      wir haben Ihren Vorschlag geprüft und ihn notiert, um ihn möglichst auch in die städtische Stellungnahme einfließen zu lassen.

      Grüße,

      Michael Rotthowe

  2. Wir beobachten gerade was immer mehr Bodenversieglung in Zeiten des Klimawandels bedeutet.

    Autoverkehr zu subventionieren ist daher mehrfach falsch, weil er mehr Bodenversiegelung, Naturvernichtung, Abgas und Lärm bedeutet.

    Deutschland-Durchgangsverkehr gehört auf die Schiene, dann reichen die vorhandenen Straßen völlig aus.