Durch den Wegfall von den Fördermitteln für „Ankommen nach Corona“ fehlen Mittel für eine ausreichende Versorgung von Schulen mit Schulsozialarbeiter*innen. Gerade durch die vielen Herausforderungen, die durch unsere Schulen bewältigt werden müssen und die auch für die Schüler*innen bestehen, ist eine Minderung der Schulsozialarbeit, wie es im Haushalt vorgesehen ist, nicht zu rechtfertigen. Des Weiteren besteht zu befürchten, dass nun unterlassene Ausgaben in die Schulsozialarbeit in der Zukunft deutlich höhere Kosten verursachen wird, weil Schülerinnen nicht ausreichend unterstützt wurden. Die Coronazeit hat die Bedarfe für die Schulsozialarbeit nochmal wesentlich erhöht. Immer mehr Kinder und Jugendliche haben höhere psychischen Belastungen.
Daher fordern wir, dass zusätzlich 110.400,00 EUR in den Haushalt für die Schulsozialarbeit eingestellt wird. Die Summe von 110.400,00 EUR ergibt sich aus dem Wegfall der Fördersumme zum Plan 2022. Zudem beauftragen wir die Verwaltung in Abstimmung mit den Schwerter Schulen die Mittel für die Bedarfe an den Schulen zu verwenden und die erforderlichen Verträge mit den freien Trägern für eine Versorgung mit Schulsozialarbeiter*innen abzuschließen.
Der Antrag wird am 02.02.2023 im Jugendhilfeausschusses abgestimmt.